Ein- und Ausfuhrbestimmungen
Seit dem 1. Dezember 2008 gelten neue Regeln für zoll- und steuerfreie Einfuhren von Waren. Für Reisende, die in ihrem persönlichen Reisegepäck Waren in die EU einführen, gelten dann günstigere Bedingungen.
Mit Reisefreimengen sich die Freibeträge bzw. Höchstmengen gemeint, bis zu denen Reisende aus Drittländern Waren in ihrem Reisegepäck zoll- und abgabenfrei in die EU einführen dürfen.
Es gelten folgende Änderungen:
- Der derzeitige Freibetrag von 175 € wird für See- und Flugreisende auf 430 € und für Reisende im Straβen- und Binnenwasserverkehr auf 300 € angehoben. Mit dem geringeren Freibetrag für Reisende im Straβen- und Binnenwasserverkehr soll der besonderen Situation der Mitgliedstaaten berücksichtig werden, die Landesgrenzen zu Drittstaaten mit erheblich niedrigerem Preisniveau haben.
- Die Höchstmengen für Parfum, Eau de Toilette, Kaffee und Tee werden abgeschafft (d.h. diese Waren fallen künftig unter die Wertgrenze).
- Die Freimenge für nicht schäumenden (stillen) Wein wird von 2 auf 4 Liter erhöht.
- Für Einfuhren von Bier gilt künftig eine Höchstmenge von 16 Litern.
- Die Mitgliedstaaten können im Rahmen ihrer Gesundheitspolitik die Freimengen für Tabakerzeugnisse begrenzen (z.B. für Zigaretten von 200 auf 40).
Die gleichen Regeln gelten bei der Einreise aus Gebieten, in denen die Mehrwert- und Verbrauchsteuervorschriften der EU nicht angewandt werden, wie den Kanarischen Inseln, den Kanalinseln, den Französischen Überseeischen Gebieten, den Aland-Inseln und Gibraltar.
Hier ein Überblick über die Bestimmungen:
| Erste Option | Zweite Option | |
| Tabakerzeugnisse | 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak |
40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak |
| Alkoholische Getränke | - 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 22 Vol.-% oder unvergällter Ethylakohol mit 80 Vol.-% und mehr oder - 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit nicht mehr als 22 Vol.-% - Zusätzlich insgesamt 4 Liter nicht schäumender (stiller) Wein und bis zu 16 Liter Bier (nur im Hinblick auf MwSt. und die Verbrauchsteuern). |
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| Kraftstoff | In jeder Art von Kraftfahrzeug der Kraftstoff im Standardtank und bis zu 10 Liter Kraftstoff in einem tragbaren Kanister | |
| Alle anderen Waren einschliesslich Parfum, Kaffee oder Tee | - bis zu einem Wert von 430 EUR für Luft- und Seereisende - bis zu einem Wert von 300 EUR für sonstige Reisende |
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Flugreisende können also höchstens 200 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen, 4 Liter Wein, 16 Liter Bier sowie andere Waren im Wert von 430 € (Spielwaren, Parfum, elektronische Geräte...) einführen. Zölle und Steuern fallen nur auf die darüberliegenden Mengen an; eine Aufteilung des Wertes der einzelnen Waren ist hierbei nicht zulässig.
Die Reisefreimengen werden im geltenden EU-Recht im Hinblick auf die Zollbefreiungen durch Artikel 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 und im Hinblick auf die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern durch die Richtlinie 2007/74/EG geregelt.
Die entsprechende Pressemitteilung ist abrufbar unter:
http://ec-europa.eu/taxation_customs/index_de.htm (01.12.2008)


