Einreisebestimmungen
Warnhinweis: Diese Angaben sind rein informativ und ohne Gewähr. Die Einreisebestimmungen hinsichtlich der erforderlichen Reisedokumente ändern sich häufig. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbstständig vor Antritt seiner Reise bei den zuständigen Behörden über eventuelle Änderungen bezüglich der Einreiseformalitäten zu informieren. Die unten angegebenen Einreisebestimmungen gelten nur für Reisende deutscher, belgischer, luxemburgischer und französischer Staatsangehörigkeit. Für Minderjährige, Angehörige anderer Staaten oder Doppelstaatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
| Nationalität/ Land
|
Deutschland | Belgien | Frankreich | Luxemburg |
| EU | > Für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass oder > für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Personalausweis |
> Für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass oder > für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Personalausweis |
> Für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass oder > für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Personalausweis |
> Für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass oder > für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Personalausweis |
|
Kroatien (ab 01.07.2013 EU-Mitglied) |
bis 30.06.2013: > Für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass oder |
bis 30.06.2013: > Für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass oder |
bis 30.06.2013: > Für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass oder |
bis 30.06.2013: > Für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass oder |
| Kapverdische Inseln |
> mehr als 6 Monate nach Rückflug gültiger Reisepass |
> mehr als 6 Monate nach Rückflug gültiger Reisepass > Visum obligatorisch |
> mehr als 6 Monate nach Rückflug gültiger Reisepass > Visum obligatorisch |
> mehr als 6 Monate nach Rückflug gültiger Reisepass > Visum obligatorisch |
| Ägypten | > mehr als 6 Monate nach Rückreise gültiger Reisepass oder bis mindestens 6 Monate nach Rückreise gültiger Personalausweis und ein zusätzliches, separates Passbild > Visum obligatorisch. |
> mehr als 6 Monate nach Rückreise gültiger Reisepass oder bis mindestens 6 Monate nach Rückreise gültiger Personalausweis und ein zusätzliches, separates Passbild > Visum obligatorisch. |
> mehr als 6 Monate nach Rückreise gültiger Reisepass oder bis mindestens 6 Monate nach Rückreise gültiger Personalausweis und ein zusätzliches, separates Passbild > Visum obligatorisch. |
> mehr als 6 Monate nach Rückreise gültiger Reisepass > Visum obligatorisch |
| Marokko | > mehr als 6 Monate nach Einreise gültiger Reisepass | > mehr als 3 Monate nach Einreise gültiger Reisepass > für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Personalausweis, nur wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann |
> für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder |
> für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder > für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Personalausweis, nur wenn es sich um Pauschalreisen handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann |
| Tunesien | > mehr als 6 Monate nach Einreise gültiger Reisepass oder > mehr als 6 Monate nach Einreise gültiger Personalausweis, nur wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann. |
> für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder > für die Dauer des Aufenthalts gültiger Personalausweis, nur wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann. |
> für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder > für die Dauer des Aufenthalts gültiger Personalausweis, nur wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann. |
> für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder > für die Dauer des Aufenthalts gültiger Personalausweis, nur wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und ein Hotelvoucher vorgelegt werden kann. |
| Türkei | > für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder > für die Dauer des Aufenthalts gültiger Personalausweis |
> für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder > für die Dauer des Aufenthalts gültiger Personalausweis > Visum obligatorisch |
> bis mindestens 3 Monate nach Einreise gültiger Reisepass oder > bis mindestens 3 Monate nach Einreise gültiger Personalausweis |
> für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass oder > für die Dauer des Aufenthalts gültiger Personalausweis |
Auskunft: Einreisebestimmungen gelten in der Regel für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten. Bei einem längeren Aufenthalt bitten wir Sie, sich an das zuständige Konsulat zu wenden. LuxairTours übernimmt keine Haftung, falls ein Kunde nicht im Besitz der erforderlichen Reisedokumente ist, bzw. falsche oder abgelaufene Reisedokumente vorlegt. In diesem Fall kann LuxairTours die Beförderung des Kunden verweigern.
Andere Länder: In der Regel benötigen Erwachsene und Kinder jeweils einen Reisepass, der noch 6 Monate nach Rückreise gültig sein muss. Lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro über die Einreisebestimmungen der jeweiligen Staaten unterrichten.
Kinder: Für alle Länder benötigen Kinder einen eigenen Ausweis mit Lichtbild (plastifizierter Ausweis für die luxemburgischen Kinder) oder einen eigenen Reisepass. Jeder Minderjährige, der ins Ausland ohne Begleitung der Eltern verreist, benötigt außer einem gültigen Personalausweis eine entsprechende Einverständniserklärung der Gemeinde des Wohnsitzes.

