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Sondergepäck zum Aufgeben

Nehmen Sie mit, was Sie mitnehmen möchten!

Ihre Sportausrüstung sowie Waffen und Munition können im Frachtraum für eine Pauschalgebühr von 50 € pro Ausrüstung und pro Flug transportiert werden (bis 32 kg).

  • 1 Golftasche (inkl. Golfschläger und Golfbälle) und einem Paar Golfschuhe.

  • 1 Tauchanzug, 1 Atemregler, 1 Befestigungsgurt für die Flasche, 1 Bleigurt (ohne Blei), 1 Druckmessgerät, 1 Tauchmaske, 2 Flossen, 1 Schnorchel und 1 Sicherheitsweste.

     

    Transportvoraussetzung: 

    Die Sauerstoffflaschen müssen leer und die Ventile geöffnet sein. 

    Batterie und Leuchtmittel der Taucherlampe müssen abgeklemmt oder ausgebaut sein. 

    Die Taucherlampe muss ausgeschaltet sein. 

  • 1 Kite- /Surfbrett, Segel und Leinen.

    Bitte beachten Sie, dass die Ausrüstung (Segel, Gabelbaum und teilbarer Mast) fest verschnürt und platzsparend verpackt ist.

  • 1 Paragliding-Ausrüstung verpackt in 1 festen Behältnis.

  • 1 normales Fahrrad (keine Motorbetriebene Fahrräder oder Elektrofahrräder) oder 1 Kinderfahrradanhänger oder 1 Einrad, 1 Helm.

  • 1 Paar Skier, 1 Paar Skistöcke, 1 Paar Skischuhe und 1 Helm.

  • 3 Angelruten und Rollen, 1 Paar Wathosen, Proviantbeutel, Fangnetz, Stiefel und Angelkörben. Die Angelruten und Rollen müssen ordnungsgemäß in einem festen Behältnis, das speziell für den Versand entworfen wurde, verpackt werden. Die übrige Angelausrüstung sowie Netz und Fischerstiefel müssen in einem Sack verstaut sein. 

Ihre Schusswaffen und Munition konnën im Frachtraum gegen eine Pauschalgebühr von 75 € pro Ausrüstung und Weg transportiert werden.

  • Ungeladene Waffen und Munition wobei diese getrennt voneinander im Frachtraum transportiert werden müssen.

     

    Anmerkung: Alle Waffen müssen vorab von ihrem Besitzer im Beisein eines Security Officers des Flughafens identifiziert werden. Passagiere, die Waffen mit sich führen und durch das Großherzogtum Luxemburg durchreisen, benötigen eine “Autorisation de Transit d’armes” (Genehmigung zur Durchreise/Mitnahme von Waffen) vom Luxemburgischen Justizministerium.

     

    Passagiere müssen eine solche “Autorisation de Transit d’armes” unter folgender Adresse beantragen: 

     

    Ministère de la Justice

    13, rue Erasme

    L-2934 Luxembourg

     

    Tél: (+352) 247-84537

    Fax: (+352) 26 68 48 61

     

    Dieser Antrag (kein Formularvordruck erhältlich) muss folgende Angaben enthalten:

     

    • Name und Geburtsdatum des Passagiers/der Passagiere

     

    • Adresse des Hauptwohnsitzes

     

    • Termin(e) der beabsichtigten Durchreise

     

    • Art der Waffe(n) einschließlich Munition und Kaliber

     

    • Anzahl der Waffen

     

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Callcenter unter der folgenden Nummer: +352 2456-1.

Anmerkung:

Die Fluggesellschaft ist jederzeit berechtigt, bereits aufgegebene Sportausrüstungen sowie Waffen und Munition wieder auszuladen, falls die maximal zulässige Gepäckmenge diese Maßnahme erfordert. In diesem Fall werden die gezahlten Gebühren für das Übergepäck erstattet.