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Handgepäck

Ihr Gepäck in der Kabine

Passagiere der Economy Class dürfen ein Handgepäckstück mit sich tragen. Passagiere der Business Class dürfen zwei Handgepäckstücke mit sich tragen.

 

Achtung! Die jeweiligen Gepäckstücke dürfen nicht schwerer als 8 kg beziehungsweise größer als 55x40x23 cm sein. Diese Bestimmungen ermöglichen es uns, Ihnen den bestmöglichen Komfort zu bieten. Fluggäste, deren Handgepäck die zulässigen Maße von 55x40x23 cm überschreitet, müssen am Flugsteig eine zusätzliche Gebühr von 75 EUR entrichten. Das Gepäckstück wird dann im Frachtraum des Flugzeugs aufbewahrt. Diese Regelung gilt auch, wenn andere Handgepäckbestimmungen nicht eingehalten werden (z.B. mehr Gepäckstücke als im Tarif enthalten oder ein Handgepäckstück, das 8 kg überschreitet).

 

Bitte bedenken Sie aber auch, dass leichtes Handgepäck angenehmer zu tragen ist, wenn Sie auf manchen Flughäfen lange Wege zurücklegen müssen.

 

Zusätzlich zu Ihrem Handgepäckstück, dürfen Sie EINEN kleinen persönlichen Gegenstand Ihrer Wahl mitnehmen.

 

Als kleine persönliche Gegenstände gelten:

 

  • Tasche (Männer/Frauen)
  • Laptoptasche
  • Duty- Free Einkaufstasche
  • Kameratasche
  • Regenschirm

 

Wenn Sie mehr als EINEN kleinen persönlichen Gegenstand haben, muss dieser in Ihrem Handgepäck verstaut werden.

 

Allgemeine Regelungen zum Handgepäck:

 

  • Die Gewichts- und Größenbeschränkungen für Handgepäckstücke werden streng kontrolliert und müssen eingehalten werden.
  • Das Handgepäck muss in die Messvorrichtung am Flughafen passen (einschließlich Rollen und Griffe).
  • Kleinere persönliche Gegenstände müssen unter dem Sitz vor Ihnen verstaut werden, damit für Handgepäck im Gepäckfach über Ihnen Platz ist (es sei denn Sie sitzen in Reihe 1 oder neben den Notfallausgängen).

 

Bombardier Q400

Bitte beachten Sie, dass Ihr Handgepäck mit den Maßen 55 x 40 x 23 cm automatisch als DAA-Gepäck („Delivery at Aircraft“) gekennzeichnet wird. Das bedeutet, dass Sie es vor dem Boarding vor dem Flugzeug lassen müssen und unmittelbar nach der Landung wieder abholen, wenn Sie das Flugzeug verlassen.

 

Boeing 737

Gelegentlich kann es aufgrund von Stauraumbeschränkungen vorkommen, dass Ihr Handgepäck nicht für die Kabine zugelassen wird, selbst wenn es den Regelungen für Handgepäck entspricht. In diesem Fall wird es am Gepäckschalter aufgegeben und im Frachtraum des Flugzeugs transportiert. Sie müssen es dann nach der Landung am Gepäckkarussell bei der Gepäckausgabe abholen.

 

Kindersitze, Kinderwagen und Yoyo Kinderwagen

Yoyo Kinderwagen

Zusätzlich zur erlaubten Handgepäckmenge kann ein Yoyo Kinderwagen an Bord von Flugzeugen des Typs Q400 oder Boeing 737 kostenfrei als Handgepäck mitgeführt werden, sofern er den Anforderungen der allgemeinen Handgepäckregeln entspricht, das heißt:

Maße – max. 55 X 40 X 23 cm

und

Gewicht – 1 Gepäckstück bis max. 8 kg

 

Es kann der Fall eintreten, dass Ihr Yoyo Kinderwagen, obwohl er den Handgepäckregeln entspricht, nicht akzeptiert wird, weil nicht genügend Stauraum in der Kabine verfügbar ist.

 

Das bedeutet für Flugzeuge vom Typ

Q400: Der Yoyo Kinderwagen wird automatisch mit einem Etikett für Gepäckstücke im „Delivery at aircraft“-Verfahren (DAA) versehen. Sie können ihn dann vor dem Einsteigen am Flugzeug abgeben und ihn nach der Landung beim Verlassen des Flugzeugs wieder entgegennehmen.

Boeing 737: Der Yoyo Kinderwagen  wird aufgegeben und im Frachtraum transportiert. Sie können ihn nach der Landung am Gepäckband im Gepäckausgabebereich abholen.

 

Bitte beachten Sie: Yoyo Kinderwagen, die in den Gepäckablagen verstaut werden können, müssen in einer Transporttasche verpackt sein welche den Kinderwagen vollständig umfasst.

 

Kindersitze, Kinderwagen und normale Yoyo Kinderwagen (welche die erlaubten Handgepäckbestimmungen für die Kabine in Größe und Gewicht  überschreiten) befördern wir gerne kostenlos.

Das bedeutet für Flugzeuge vom Typ:

Q400: „Delivery at aircraft“

Boeing 737: als Gepäckstück im Frachtraum

 

Sperriges Gepäck in der Kabine

Die Gebühr für sperriges Kabinengepäck oder zerbrechliche Gegenstände für die ein zusätzlicher Sitzplatz/zusätzliche Sitzplätze benötigt wird/werden (egal ob diese/r zu diesem Zweck ausgebaut werden muss/müssen oder nicht) entpricht dem Ticketpreis, den ein Passagier für diesen Platz/diese Plätze zahlen müsste (ohne Flughafensteuern).

 

Gewicht: inbegriffen im Freigepäck. Diese Art von Gepäck darf nicht 75kg pro Sitz übersteigen und 140 cm Länge (z.B. ein Cellokasten).
Zusätzliche Kosten: diese Art von Handgepäck wird zum gleichen Tarif wie ein normales Ticket verrechnet, ohne Flughafensteuern. 
Anmerkung: dieser Service unterliegt der vorherigen Abstimmung mit Luxair.