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Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck

Neue EU-Verordnung

Die am 6. November 2006 in Kraft getretene EU-Verordnung 1546/2006 über die Mitnahmebeschränkung von Flüssigkeiten im Handgepäck gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten. Dabei ist es unerheblich, wohin Sie fliegen und welcher Nationalität die Fluggesellschaft angehört.

 

Laut Verordnung dürfen im Handgepäck Flüssigkeiten nur noch separat in Behältern von maximal 100 ml mitgeführt werden. Diese Behälter sind in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel, der maximal 1 Liter Volumen fasst (z. B. einem Gefrierbeutel), aufzubewahren. Dieser Beutel muss den Kontrolleuren an den Sicherheitsschleusen zur Durchleuchtung vorgelegt werden. Wieder verschließbar bedeutet, dass es möglich sein muss, dass der Passagier den Beutel fest verschließen kann und die Sicherheitskontrolleure ihn zum Prüfen wieder öffnen können. Dazu eignen sich Beutel mit Zip-Verschluss oder Druckverschluss.

 

Ausnahmen von dieser Bestimmung gelten bei Medikamenten und Lebensmitteln, die während des Fluges benötigt werden, einschließlich Babynahrung. Die benötigte Menge an Medikamenten variiert je nach Strecke und Person und kann daher gegebenenfalls auch mehr als 100 ml betragen.

 


Als Flüssigkeiten gemäß dieser Verordnung gelten: Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Gel (einschließlich Haar- und Duschgel), Pasten (einschließlich Zahnpasta), Cremes, Lotionen und Öle, Sprays, Inhalte von unter Druck stehenden Behältern wie Rasierschaum oder Deodorants, halbflüssige Mischungen sowie andere ähnlich zusammengesetzte Konsistenzen.

 


Für Flüssigkeiten, die im aufgegebenen Gepäckstück transportiert werden, gibt es keine neuen Bestimmungen.

 


Flüssigkeiten, die in den Airport Shops, in dem nur für Passagiere mit Bordkarte zugänglichen Bereich hinter der Sicherheitskontrolle gekauft werden, wie es am Flughafen Luxemburg möglich ist, werden in einem versiegelten Beutel verpackt. Bezüglich der Menge der hier erworbenen Flüssigkeiten gelten keine Beschränkungen. Sollte der Passagier allerdings nach dem Erwerb dieser Flüssigkeiten noch einmal auf einem anderen europäischen Flughafen zwischenlanden und dort die Sicherheitskontrolle passieren müssen, sollte er den Beutel versiegelt lassen und die Quittung als Nachweis aufbewahren.

 

 

Neuer Sicherheitsregeln auf Flughäfen innerhalb der EU

Wichtige Information bezüglich benötigter Medikamente und Nahrungsmittel im Rahmen der Verordnung über die Mitnahmebeschränkung von Flüssigkeiten.

 

Infolge einiger Beschwerden von Diabetikern bei Fluggesellschaften und Flughäfen, weil diese sie aufgefordert hatten, das im Handgepäck mitgeführte Insulin auf die für den ersten Flug benötigte Menge zu beschränken, hat die zuständige Stelle der AEA (Association of European Airlines) darauf hingewiesen, dass die neue Regelung bei Patienten wie beispielsweise Diabetikern nicht zu streng anzuwenden ist.

 

Die Verordnung erlaubt es den Passagieren, Medikamente und speziell erforderliche Nahrungsmittel in der für die Flugreise benötigten Menge im Handgepäck mitzuführen. Der Begriff Flugreise umfasst dabei sowohl den Hinflug, als auch den Rückflug sowie den Aufenthalt am Zielort, und beschränkt sich somit nicht auf die erste Flugstrecke.